Teamanmeldung

+++Die Teamanmeldung ist geschlossen+++

Mit 24 angemeldeten Teams haben wir die optimale Anzahl für unseren Turniermodus erreicht. So kommen alle Teams auf ihre Kosten und können in mindestens 6 Spielen ihr Können unter Beweis stellen. Wir freuen uns auf Euch!

Informationen zur Registrierung

Mit der Registrierung für den TECHO Fairplay Cup 2015 bestätigst Du, dass Du die dir zur Verfügung gestellten Informationen gelesen und verstanden hast sowie den Teilnahmebedingungen zustimmst.

Mit dem Einverständnis der Teilnahmebedingungen geht die Zahlung eines Teilnahmebeitrags einher. Dieser beträgt 80 € pro Team und muss binnen 10 Tagen nach Absendung der Anmeldung auf dem TECHO Deutschland Konto eingegangen sein.
Die Möglichkeit eines Rücktritts ist in den Teilnahmebedingungen geregelt.

Zahlungs- und Rücktrittsfristen

Rücktritt
bis zum 01.05.2015   100 % Erstattung
bis zum 01.06.2015    75 % Erstattung
bis zum 01.07.2015    50 % Erstattung
Ab dem 01.07.2015 ist keine Erstattung mehr möglich.

Zahlungsfrist

Die Zahlung muss binnen 10 Tagen nach Absendung der Anmeldung auf dem Konto von TECHO Deutschland eingegangen sein.

Kontodaten:
Gemeinsam TECHO e.V.
IBAN: DE68 8309 4495 0003 2897 96
BIC: GENO DE F1 ETK
Ethik Bank
Verwendungszweck: Registrierung [Teamname] TFC2015

§ 1: Veranstalter

Der Veranstalter ist der „Gemeinsam TECHO e.V.“.

 

§ 2: Teilnahmegebühr

(1) Die Teilnahmegebühr beträgt 80 € pro Team. Jedes Team besteht aus mindestens 4 bis maximal 8 Spielern.

(2) Die Teilnahmegebühr in Höhe von 80 € muss innerhalb von 10 Tagen nach Absendung der Anmeldung auf folgendes Konto überwiesen werden:

Gemeinsam TECHO e.V.
IBAN: DE68 8309 4495 0003 2897 96
BIC: GENO DE F1 ETK
Ethik Bank
Verwendungszweck:
Registrierung [Teamname] TFC2015

 

§ 3: Anmeldefrist

(1) Die Teamanmeldung ist solange möglich, wie das Kontingent von 32 teilnehmenden Mannschaften noch nicht ausgeschöpft ist.

(2) Teilnehmer können bis zum Tag des Events zu einem bereits angemeldeten Team nachgemeldet werden.

 

§ 4: Teilnahmevoraussetzungen

(1) Zur Teilnahme müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  1. die Teilnehmer müssen mindestens 16 Jahre alt sein
  2. bei Teilnehmern zwischen 16-18 Jahren muss eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegen
  3. Personen unter 16 Jahren ist die Teilnahme aus Sicherheitsgründen nicht gestattet

(2) Die Teilnahme setzt eine ordnungsgemäße Anmeldung des Sportlers laut Ausschreibung unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der laut Ausschreibung erforderlichen Angaben innerhalb der Anmeldefrist und vor Überschreiten der vom Veranstalter festgelegten Teilnehmerhöchstzahl voraus.

(3) Die Teilnahme setzt die laut Ausschreibung fristgerechte Zahlung der Teilnahmegebühr an den Veranstalter voraus.

(4) Teilnahmeberechtigung und Startnummer sind nicht auf Dritte übertragbar.

(5) Der Team-Kapitän hat dafür zu sorgen, dass die aufgeführten Spieler entsprechend der Anmeldung am Turnier teilnehmen.

 

 § 4: Rücktrittsfristen

Ein bereits angemeldetes Team kann nach Maßgabe der nachfolgenden Fristen von einer bereits erfolgten Anmeldung zurückzutreten. Dabei werden die Teilnahmegebühren wie folgt erstattet:

Bis zum 15.05.2015: 100% Erstattung.

Bis zum 01.06.2015:   75% Erstattung.

Bis zum 01.07.2015:   50% Erstattung.

Ab dem 01.07.2015 ist keine Erstattung mehr möglich.

 

§ 5: Turnierplan

Das Turnier findet am Samstag den 18. Juli 2015 in Mainz-Mombach auf der Bezirkssportanlage statt. Das Turnier beginnt um 10 Uhr morgens und endet gegen 18 Uhr am Abend. Der Turnierplan ist ersichtlich auf der Webseite des Veranstalters unter nachstehendem Link: www.techo.de/tfc/das-turnier/turnierplan/.

 

§ 6: Haftung des Veranstalters

(1) Der Veranstalter haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Veranstalter haftet ferner auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, wenn dadurch eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden oder eine Garantie oder Ansprüche aus Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Der Veranstalter haftet auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Sportler regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet der Veranstalter jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden.

(2) In den vorgenannten Fällen der nur fahrlässigen, aber nicht grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten haftet der Veranstalter nur bis zur Höhe der vom Veranstalter hierfür unterhaltenen Haftpflichtversicherung, bei Personen- und Sachschäden derzeit bis zu einem Betrag in Höhe von 2.600.000,00 Euro (Höchstersatzleistung für alle Schadensfälle).

(3) Der Veranstalter haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer als der in § 6 Abs. 1 genannten Pflichten.

(4) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Veranstalters sowie Dritte, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang zur Durchführung mit der Veranstaltung bedient.

(5) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände und Garderobe.

 

§ 7: Änderung und Ausfall der Veranstaltung, Rückerstattung des Startgeldes

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht grds. keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Sportler.

(2) Die Rückerstattung des Startgeldes kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist. Ist der Ausfall der Veranstaltung vom Veranstalter zu vertreten, erfolgt nur die Erstattung einer teilweisen, der Höhe nach Abzug des auf den Sportler entfallenden anteilig bereits von dem Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Sportler der Nachweis vorbehalten, dass dieser Aufwand geringer war.

(3) Tritt ein bereits angemeldeter Sportler nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht ein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes nur nach Maßgabe des § 4. Dies gilt auch bei einem berechtigten Rücktritt des Sportlers; in letzterem Fall bleibt dem Sportler jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der auf den Sportler entfallene Organisationsaufwand für die Weitergabe seines Startplatzes geringer als das von ihm geleistete Startgeld gewesen wäre.

 

§ 8: Gesundheitsrisiken

Mit der Teamanmeldung erklärt jeder Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

 

§ 9: Daten des Teilnehmers und Persönlichkeitsrechte

(1) Die bei Anmeldung vom Sportler angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung und Versorgung des Sportler während und im Zusammenhang mit der Veranstaltung und zu Zwecken der Medienberichterstattung gem. § 9 Abs. 2 sowie der gewerblichen Veräußerung von Veranstaltungsfotos gem. § 9 Abs. 3 verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Sportler in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

(2) Der Sportler wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Veranstaltung um eine Sportveranstaltung handelt, an der ein öffentliches Interesse besteht und erkennt es als üblich an, dass Teilnehmerergebnislisten in Medien veröffentlicht werden. Der Sportler erklärt sich mit der Weitergabe Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen berichtenden Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste, etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.

(3) Der Sportler erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung von seiner Person aufgenommen Fotos, Filme und Interviews in sämtlichen Medien und auf sämtlichen Datenträgern ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet, vervielfältigt und veröffentlicht werden. Der Sportler erklärt sich darüber hinaus mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten an Unternehmen zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf einverstanden, die von einem vom Veranstalter beauftragten Unternehmen zum Zwecke der Möglichkeit des dortigen Erwerbes von Veranstaltungsfotos aufgenommen werden; eine Kaufverpflichtung hinsichtlich dieser Fotoaufnahmen seitens des Sportlers ist damit nicht verbunden.

(4) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden.

(5) Hinsichtlich der vorgenannten Daten stehen dem Sportler Auskunftsrechte, ggf. auch Berichtigungs-, Sperrungs-, Widerspruchs- und Löschungsrechte zu; diese sind schriftlich geltend zu machen.

 

§ 10: Ausschluss von der Teilnahme oder aus der Wettkampfwertung

(1) Die Turnierteilnahme geschieht während der Freizeit und ist ein privates Event. Respekt und Toleranz sind wesentliche Bedingungen der Turnierteilnahme und dazu gehört es, die gegebenen Spielregeln zu befolgen und zu akzeptieren. Die Spielregeln sind unter nachstehendem Link aufgeführt: techo.de/tfc/das-turnier/regeln/.

(2) Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht vor, den Sportler in den Fällen von einer Veranstaltungsteilnahme auszuschließen oder aus der Wettkampfwertung herauszunehmen, in denen der Sportler

  • wenigstens fahrlässig unwahre Angaben zu seiner Person bei der Anmeldung zur Veranstaltung gemacht hat oder
  • einer Sperre seitens eines deutschen Fußballverbandes unterliegt oder
  • dem Verdacht unterliegt, dass er nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen an der Veranstaltung teilnehmen wird (Doping) oder
  • den vom Veranstalter an den Sportler ausgegebenen Startnummerndruck oder einen auf diesem Startnummerndruck befindlichen Sponsorenaufdruck verändert oder unsichtbar macht und damit an der Veranstaltung teilnimmt oder
  • mit Sportgeräten an der Veranstaltung teilnimmt, die nicht ausdrücklich laut Ausschreibung des Veranstalters zugelassen sind oder deren Verwendung bei der Teilnahme gegen eine der Bestimmungen eines deutschen Fußballverbandes verstößt oder
  • den Anweisungen des Ordnungspersonals zuwiderhandelt und dadurch den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stört oder die eigene Sicherheit oder Gesundheit oder die anderer Sportler, des Ordnungspersonals oder von Besuchern gefährdet.

 

§ 11: Anreise

Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für mögliche Komplikationen bei der Anreise der Teams. Sollte ein Spieler verspätet zum Turnier erscheinen, greifen automatisch die oben genannten Spielregeln.

 

§ 12: Änderung der Teilnahmebedingungen

Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmebedingungen und Turnier-Spielregeln bis zum Turnier gegebenenfalls abzuändern bzw. anzupassen.

 

§ 13: Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.